City Taxi Koblenz und Krankenfahrten Koblenz bietet Ihenen ein maßgeschneidertes Tür zu Tür Service an. Mit anderen Worten bei Bedarf begleiten wir Sie von der Haustür zur Praxistür.

Vor allem Fahrgäste, die aufgrund einer Behinderung oder eines Krankheitsbedingens oder eines Änderungsbedingens auf eine begleitende Hilfestellung angewiesen sind. Werden durch unser Fahrpersonal hilfsbereit unterstütz.

Was kostet die Krankenfahrt in Koblenz? Wir bringen Sie zur jeder Therapie!
Ihr Spezialist in sämtlichen Krankenfahrten!

Deshalb haben wir einen Rahmenvertrag mit allen Krankenkassen. Außerdem können wir die Krankenfahrten direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Jedoch nur wenn die Verordnung einer Krankenbeförderung vorliegt und richtig ausgefüllt ist.

Bilder der jeweiligen korrekten ausgefüllten Verordnungen. Sehen Sie unter den verschiedenen Krankenbeförderungspunkten.

Zusammenfassend sind wir Ihr Spezialist. Vor allem wenn es um Krankenfahrten in Koblenz oder sogar Bundesweit geht.  Für Fragen, terminabsprachen einfach

anrufen. 0261 17934

Daher fallen folgende Leistungen unter die Krankenbeförderungen.

  • Dialysebehandlung und Feriendialyse. 
  • Krankenfahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie. 
  • Stationären Behandlung.
  • Ambulanten Operation. 
  • Ambulanten Behandlung.
  • Krankenfahrten bei einem Arbeitsunfall.
  • Zur Uniklinik.

Was kostet die Krankenfahrten in Koblenz?

Allgemeine Informationen.

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil. Entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Erstens benötigen Sie lediglich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Zweitens eine Verordnung Ihres Arztes. Drittens alles Andere können wir regeln.

Beim Ein- und Aussteigen sind wir Ihnen selbstverständlich gerne

Strahlentherapie oder Chemotherapie wir bringen Sie hin Taxi Koblenz.
Krankenfahrten mit Herz & Verstand!

behilflich. Ebenso steht Ihnen unser Tür zu Tür Service zu Verfügung. Dieser kümmert sich auch um Ihr Gepäck. Zum Beispiel den Gehwagen oder Ihren Klapprollstuhl kümmert sich auch unser Fahrpersonal. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie. Bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Taxi Koblenz. 0261 17934

Wir stehen helfend an Ihrer Seite! 

Wie bekomme ich die Genehmigung für eine Krankenfahrt durch die Krankenkasse?

Damit eine Kostenübernahme der Krankenkassen erfolgen kann. Muss erstens die vom Arzt ausgestellte Verordnung. Zweistens vor Fahrtantritt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Hierbei sind einige Dinge zu berücksichtigen: 

So gibt es zum einen Beförderungsfälle die vorab keine Genehmigung bedürfen.

  • Voll- oder teilstationäre Behandlungen. (sofortiger Einlieferung und Entlassung bei Krankenhausaufenthalten)
  • Ambulante Operationen.
  • Arbeitsunfälle 
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweisen. Mit den Buchstaben aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (besonders hilfsbedürftig) oder B (blind).
  • Personen mit dem Pflegegrad ab 3 (mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung). Sowie Pflegrad 4 und 5.
  • Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur 
  • Chemotherapie fahren müssen.
  • Dialyse-Patienten
  • Dagegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Fahrten zu einer ambulanten Behandlung nur noch in Ausnahmefällen. Dies nach vorheriger Genehmigung.

Setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, Taxi Koblenz 0261 17934 beraten und unterstützen Sie gern. 

Krankenfahrten für Privatversicherte?

Unfallkasse, Berufsgenossenschaft wird eine Genehmigung benötigt?

Privatversichert? – Auch kein Problem!

Sie bekommen von uns monatlich bzw. am Ende der Behandlung. Vor allem eine korrekte ausgestellte Rechnung. Diese können diese dann mit Ihren zuständigen Stellen abrechnen. 

Nein hierzu benötigen Sie nur den Krankentransportschein. Sie brauchen keine Genehmigung des Kostenträgers. Außerdem ist keine Zuzahlung nötig.

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen? Zu Krankenfahrten oder bezüglich der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse? – Dann sind wir von Krankenfahrten Koblenz natürlich gerne bereit Ihnen weiterzuhelfen.

Gesetzliche Zuzahlung ist geregelt.

Wie auch bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen.

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt:

Eigentlich beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Fahrpreis. Mindestens s5 Euro und höchstens wäre es 10 Euro.

Inhaber eines Befreiungsausweises zahlen keinen Eigenanteil.

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen!
Sammeln Sie die einzelnen Quittungen. Diese reichen Sie bei Ihrer
Krankenkasse ein. Ebenso wird der Eigenanteil auf Ihre persönliche
Belastungsgrenze angerechnet.

Eigenanteil bei Krankenfahrten?

Vor allem bei Serienfahrten kommt es je nach Krankenkasse. zu einer unterschiedlichen Auslegung. Bezüglich des Eigenanteils. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt. Manche sogar für jede Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil erheben. Außerdem gibt es auch Kassen die nur für die erste und die letzte Fahrt fordern. Bei Fahrten mit Wartezeit wird diese ausschließlich der Rückfahrt zugerechnet.

Eine Befreiung von der Zuzahlung. Können Patienten erhalten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. 

Wann ist die Belastungsgrenze bei Krankenkasse erreicht?

Belastungsgrenze:

  • Grundsatz: Die 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt.   
  • Ausnahme: Die 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Zu Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.

Jedoch nur auf Antrag bei der Krankenkasse. Werden Sie dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen freigestellt. Erst danach brauchen Sie dann einen Eigenanteil mehr zu bezahlen. 

Außerdem zählen für die Belastungsgrenze alle Zuzahlungen. Also nicht mehr nur wie bisher die für Arznei- und Verbandsmittel. Sondern auch die Fahrkosten und Heilmittel. Außerdem auch die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha- Leistungen. Sowie weitere Hilfsmittel. Kurz gesagt bewahren Sie alle Quittung auf. 

Außerdem bieten einige Krankenkassen die Möglichkeit. Die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung. Der 1 bis 2 Porzent  Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten. 

Infolgedessen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Die Belastungsgrenze ist schneller erreicht als Sie denken.

City Taxi Koblenz ist eine qualitativ hochwertige, zuverlässig & moderne Mobilitätslösung. Vor allem  für alle heutigen & zukünftigen Transportanforderungen in und um Koblenz.

Deshalb haben wir City Car Koblenz uns auf spezielle Fahrgäste spezialisiert. Vor allem bieten wir Krankenfahrten für alle gesetzliche Kassen,

Krankenfahrten in Koblenz nur mit dem Experten Taxi Koblenz

Berufsgenossenschaften sowie für privat Versicherte an. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch eine ordenliche Rechnung. Zur Beispiel zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse. Ebenso tun wir dies nach den gesetzlichen Anforderungen.

Zusammenfassend wir von City Taxi Koblenz bieten Krankenfahrten mit Herz und Verstand an. Außerdem wir helfen und beraten. Vor allem bei allen Fragen wo Sie Hilfe benötigen. Mit anderen Worten Rufen Sie uns an sobald Fragen sind!

Telefon 0261 17934